Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Die Pflegekasse finanziert Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 200 Euro im Monat. Wie Sie diese Leistungen beantragen, lesen Sie hier.

Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:

1 unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
2 Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
3 unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4 tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5 im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6 Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
7 Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8 Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
9 Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
10 Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
11 Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
12 ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
13 zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.


Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des Medizinischen Dienstes bei dem Pflegebedürftigen wenigstens in zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. 
Wir rechnen mit Ihnen die Betreuungsleistungen ab. Sie nehmen dann die Rechnung von uns, reichen diese bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein. Binnen weniger Tage bekommen Sie dann die Rechnungssumme erstattet.
Im Einzelfall können wir auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, so entstehen Ihnen überhaupt keine Unannehmlichkeiten. Als Service für Sie finden Sie ein entsprechendes Antragsformular im Downloadbereich. Gern helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Betreuungsleistungen.

Download
zusätzliche Betreuungsleistungen
Hier die zusätzlichen Betreuungsleistungen übersichtlich als PDF.
Zusaetzliche_Betreuungsleistungen.pdf
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